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Unser Abwasserlexikon

 

Infektiöse Abfälle - Begriffserklärung





Sowohl infektiöse als auch nicht infektiöse Abfälle stammen zumeist aus Krankenhäusern, Arztpraxen und Laboren Mit größter Vorsicht sind infektiöse Abfälle von Isolierstationen zu behandeln.

 

Zu den infektiösen Abfällen zählen alle Materialien, die mit Erregern meldepflichtiger Erkrankungen in Berührung gekommen sind sowie mikrobiologische Kulturen aller Erreger.

 

Infektiöse Abfälle müssen nach dem Infektionsschutzgesetz desinfiziert werden. Danach gelten sie als nicht infektiöse Abfälle, die mit dem normalen Müll entsorgt werden können.

 

Auch infektiöse Abwasser können nach Desinfektion in die örtliche Kanalisation geleitet werden. Nicht infektiöse Abfälle sind aufgrund präventiver Schutzmaßnahmen in den Kliniken gesondert zu sammeln.

 

Zu den nicht infektiösen Abfällen zählen hier Wundverbände, die mit nicht infektiösem Blut oder anderen Körperflüssigkeiten in Berührung gekommen sind, sowie Einmalwäsche, Stuhlwindeln, Spritzen, Kanülen, Skalpelle und Infusionssysteme.

 

Spitze Gegenstände werden in durchstichfesten Behältern gesammelt und zusammen mit anderen nicht infektiösen Abfällen in Abfallsäcken, mit mittels einer Drahtschlinge geschlossen werden, entsorgt.




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