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Unser Abwasserlexikon

 

Hausverwaltung - Begriffserklärung





Die Hausverwaltung ist verpflichtet, die Bewohner der betreffenden Häuser über die Abfallbestimmungen zu informieren. Dazu gehört auch der Umgang mit flüssigen Abfällen.

 

Die Hausverwaltung hat dafür Sorge zu tragen, dass flüssige Abfälle wie Altöl, Farbreste und andere flüssige Problemstoffe bei der jeweiligen Stelle für Sondermüll abgegeben werden.

 

Zusätzlich sollte von Seiten der Hausverwaltung auf den Unterschied zwischen Abwasser und flüssigem Abfall aufmerksam gemacht werden. Die Hausverwaltung ist dafür verantwortlich, dass alle Mieter die geltende Müllsatzung erhalten und daher wissen, wie mit flüssigen Abfällen umzugehen ist.

 

Flüssige Speisereste – in die Toilette oder die Spüle gekippt – gelangen ungereinigt in die Kanalisation und führen unter anderem zur starken Vermehrung von Krankheitserreger übertragenden Ratten. Auch hier muss die Hausverwaltung das Problembewusstsein der Bewohner fördern.




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