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Generalinspektion (Abscheideranlage) - Begriffserklärung





Vor in Inbetriebnahme sowie mindestens alle 5 Jahre müssen Leichtflüssigkeitsabscheider einer Generalinspektion unterzogen werden.

Hierbei wird die Abscheideranlage entleert, gereinigt und untersucht. Geprüft werden der Zustand der Innenbeschichtung und Zuläufe sowie die Funktionsfähigkeit aller mechanischen und elektronischen Komponenten. Hinzu kommt bei der Generalinspektion eine Dichtheitsprüfung, um den einwandfreien Zustand der Abscheideranlage zu gewähren.

Die Inspektion muss durch einen geprüften Sachverständigen durchgeführt werden, um der DIN 1999-100 gerecht zu werden. Kontaktieren Sie hierfür einen zertifizierten Entsorgungsbetrieb in Ihrer Nähe.




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